IHRE FINANZÄMTER des Landes Nordrhein-Westfalen

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Die Steuererklärung kann über das kostenlose Online-Portal ELSTER schnell und sicher von zu Hause aus übermittelt werden. Viele Daten, die dem Finanzamt bereits vorliegen, zum Beispiel vom Arbeitgeber oder von Versicherungen übermittelte Beiträge, können direkt in die Steuererklärung übernommen werden. Das vereinfacht die Erstellung deutlich.

Außerdem prüft ELSTER die Erklärung auf Plausibilität und erstellt eine vorläufige Steuerberechnung. Belege müssen nur auf Anfrage des Finanzamts vorgelegt werden. Für die eigene Vorbereitung können Bürgerinnen und Bürger Belege, wie Handwerkerrechnungen oder Spendenbescheinigungen, digital in ELSTER sammeln oder mit der App „MeinELSTER+“ abfotografieren und im ELSTER-Konto speichern. Relevante Beiträge werden automatisch erkannt und in die Steuererklärung übernommen.

Die digitalen Angebote werden bereits intensiv genutzt: In den Finanzämtern in Nordrhein-Westfalen wurden im Jahr 2025 rund 80% der Erklärungen elektronisch abgebeben. 

Für Bürgerinnen und Bürger, die freiwillig eine Steuererklärung abgeben, bietet die Finanzverwaltung die „Steuererklärung mit einem Klick“ an. Dafür ist eine einmalige Anmeldung in der App „MeinELSTER+“ notwendig. Das Angebot richtet sich an ledige, kinderlose Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Personen mit Renten- oder Pensionseinkünften. Für sie stellt die Finanzverwaltung ab Juli 2026 eine vorausgefüllte Steuererklärung für das Steuerjahr 2025 sowie eine Vorschau auf den Steuerbescheid bereit. Der Vorschlag muss dann nur noch geprüft und bestätigt oder bei Bedarf angepasst werden. 

Ob eine Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung besteht, können Bürgerinnen und Bürger unter url.nrw/abgabepflicht prüfen. 

Weitere Informationen zu den digitalen Services und zur Registrierung gibt es unter www.elster.de. Zur Unterstützung und Hilfe steht das ELSTER-Team NRW zur Verfügung. Es ist telefonisch unter 0251 934-1954 erreichbar
 

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Die allgemeinen Kontaktdaten finden Sie unter "Mein Finanzamt" bei Ihrem zuständigen Finanzamt.