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## Fin Filme: eDaten

02:55 Minuten

 

Erstmals für die Einkommensteuererklärung 2019 wurde für die Papiererklärungen die automatische Übernahme elektronischer Daten, kurz „eDaten“ eingeführt. Dadurch sparen Sie sich viel Zeit bei der Erledigung Ihrer Steuererklärung, denn bestimmte Anlagen müssen Sie dann nicht mehr ausfüllen.

## **Nochmals zum Nachlesen**

Steuererklärung jetzt einfacher – dank automatischer Bereitstellung Ihrer elektronischen Daten.

Sie finden Formulare ausfüllen lästig? Verständlich!  
Deshalb wurde für die **Papiererklärung** die automatische Übernahme elektronischer Daten, kurz eDaten, eingeführt: Erstmals für die Einkommensteuererklärung 2019.

Das spart Ihnen Arbeit und Zeit: Denn viele Werte müssen Sie jetzt **nicht mehr eintragen**!  
Und zwar alle Felder, die mit diesem Zeichen markiert sind: **ein umkreistes, kleines "e", für elektronische Daten**.

Warum? Diese Daten liegen dem Finanzamt bereits vor: sie werden von Ihrer Arbeitgeberin bzw. Ihrem Arbeitgeber oder zum Beispiel Ihrer Versicherung **übermittelt**.

Sie erhalten von den mitteilungspflichtigen Stellen ebenfalls eine Bescheinigung über diese Werte.

Sie erstellen Ihre Steuererklärung noch in Papierform? Dann können Sie die mit „e“ markierten Felder in der Regel **überspringen**. Ausfüllen müssen Sie diese Felder nur, wenn Sie wissen, dass die eDaten nicht oder falsch übermittelt wurden.

Unter Umständen können Sie dadurch auf die **Anlagen N, R und Vorsorgeaufwand** komplett verzichten und müssen manchmal sogar nur den Hauptvordruck ausfüllen.

Klingt entspannt, oder? Aber es geht noch komfortabler! Über [Mein ELSTER](https://www.elster.de/) - Ihr persönliches elektronisches Finanzamt.

Mein ELSTER nimmt Ihnen noch mehr Arbeit ab.  
Damit übernehmen Sie zum Beispiel **Daten aus dem Vorjahr mit einem Klick**: Name, Adresse, Bankverbindung und vieles mehr müssen Sie dann nicht mehr eingeben.

Und es geht noch digitaler: Wenn Sie sich einmalig bei Mein **ELSTER registrieren**, können Sie Ihre Steuererklärungen elektronisch an das Finanzamt übermitteln und auf Papierausdrucke, Unterschriften und Versand verzichten.

Praktisch: Mit der **vorausgefüllten Steuererklärung** können Sie sich die übermittelten eDaten in die richtigen Zeilen im Erklärungsvordruck eintragen lassen.

Fertig! Das Ergebnis Ihrer Erklärung sehen Sie bei Mein ELSTER direkt und wissen, **womit Sie rechnen müssen** – und ob Sie sich über eine Erstattung freuen können!

> **Hinweise:**
> 
> - Link: [Hilfe zu ELSTER](https://www.youtube.com/user/elsteronline "(You Tube Video zu ELSTER Öffnet eine externe Seite, öffnet in einem neuen Fenster)")
> - Link: [Formularcenter](https://www.formulare-bfinv.de/ "Formularcenter des Bundesministerium der Finanzen")
> - Weitere Informationen finden Sie auch im Beitrag "[KONSENS-Mitteilungsverfahren](/steuerinfos/weitere-themen/konsens-mitteilungsverfahren "KONSENS-Mitteilungsverfahren")" und "[Vereinfachte Steuererklärung](/steuerinfos/weitere-themen/steuererklaerung/vereinfachte-steuererklaerung "Vereinfachte Steuererklärung")".