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## Fin Filme: Unternehmensgründung

03:05 Minuten

 

Fin erklärt Unternehmensgründerinnen und Unternehmensgründern, wie sie ihren Betrieb anmelden und welche Steuern sie kennen müssen. Was ist der Unterschied zwischen einem Gewerbe und einer selbstständigen Tätigkeit?

## **Nochmals zum Nachlesen**

**Unternehmensgründung:** Wie Sie sich anmelden und welche Steuern Sie beachten müssen.

Sie möchten sich **selbstständig** machen? Los geht's!  
Damit von Anfang an alles gut gelingt, kommen hier ein paar Tipps:

**Erstens:** Bevor es richtig losgeht, müssen Sie Ihren Betrieb anmelden.

Wie und wo? Das hängt davon ab, ob Sie sich als **Gewerbetreibende bzw. Gewerbebetreibender** oder als **Freiberuflerin bzw. Freiberufler** selbstständig machen.

Gewerbebetriebe sind zum Beispiel Handels-, Industrie- oder Handwerksbetriebe. Melden Sie sich mit Ihrem Personalausweis oder Reisepass beim zuständigen **Gewerbe-,** beziehungsweise **Ordnungsamt** an. Das geht auch elektronisch.

Automatisch werden dann andere Stellen, auch Ihr Finanzamt, über Ihre Anmeldung informiert.

Oder möchten Sie sich in **einem freien Beruf** selbstständig machen? Dazu zählen zum Beispiel:

- Ärztinnen, Ärzte,
- Physiotherapeutinnen, Physiotherapeuten,
- Rechtsanwältinnen, Rechtsanwälte,
- Steuerberaterinnen, Steuerberater,
- Journalistinnen, Journalisten,
- künstlerische oder erzieherische Tätigkeiten.

Melden Sie Ihre Existenzgründung bei Ihrem **Finanzamt** an.

**Zweiter Schritt:** Registrieren Sie sich bei [ELSTER](https://www.elster.de/) und übermitteln Sie Ihrem Finanzamt elektronisch den „**Fragebogen zur steuerlichen Erfassung einer gewerblichen oder selbstständigen Tätigkeit**".

Die Steuernummer erhalten Sie dann von der **Neuaufnahmestelle** Ihres Finanzamts.

Aller guten Dinge sind drei: Sobald Sie Ihre **Steuernummer** erhalten haben, können Sie ab sofort über ELSTER Ihre **Steuererklärungen** elektronisch an das Finanzamt übermitteln.

Aber welche Steuern sind relevant für Existenzgründerinnen und Existenzgründer?  
Folgende **Steuerarten** sollten Sie kennen:

- Zum einen **Einkommensteuer**, Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag: Ihre Steuererklärung dafür reichen Sie jährlich ein, daraus berechnet sich dann in der Regel eine vierteljährliche Vorauszahlung.
- Zum anderen: **Umsatzsteuer**. Diese führen Sie in der Regel monatlich ab, dafür müssen Sie Ihre **Umsatzsteuervoranmeldung** einreichen.
- **Gewerbesteuer**: Falls Sie ein Gewerbe betreiben, führen Sie vierteljährlich eine Vorauszahlung an Ihre Stadt oder Gemeinde ab.
- Und **Lohnsteuer**: zahlen Sie, wenn Sie Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmer beschäftigen.

Wichtig sind auch Ihre Jahressteuererklärungen für die Einkommensteuer, die Umsatzsteuer, gegebenenfalls für die Gewerbesteuer und Ihre **Gewinnermittlung**. Dafür haben Sie mindestens bis zum 31.07. des nachfolgenden Jahres Zeit.

Alles klar? Dann viel Erfolg mit Ihrem neuen Unternehmen und gute Gewinne!

> **Hinweise:**
> 
> - Link: [Mein ELSTER](https://www.elster.de/eportal/start "(Login ELSTER-Portal Öffnet eine externe Seite, öffnet in einem neuen Fenster)")
> - Link: [Online Gewerbeanmeldung](https://gewerbe.nrw/top-10/gewerbe-anmelden "Online Gewerbeanmeldung")
> - Weitere Informationen finden Sie auch in den Beiträgen "[Existenzgründung und Beendigung](/steuerinfos/unternehmen/existenzgruendung/existenzgruendung-und-beendigung "Existenzgründung und Beendigung")" und "[Umsatzsteuer - ein Überblick](/steuerinfos/unternehmen/umsatzsteuer/umsatzsteuer-ein-ueberblick "Umsatzsteuer - ein Überblick")".