IHRE FINANZÄMTER des Landes Nordrhein-Westfalen

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„Überweisungen und Einzahlungen auf das Konto bei der Sparkasse Mülheim an der Ruhr können noch bis zum 31.03.2021 vorgenommen werden. Danach werden keine Aufträge mehr ausgeführt, da das Konto ab dem Zeitpunkt nicht mehr existiert. Daher raten wir allen Bürgerinnen und Bürgern, etwaige Überweisungen oder Daueraufträge an das Finanzamt zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen“, erläutert Frau Höltgen.

Für alle diejenigen, die bereits am Lastschrifteinzugsverfahren teilnehmen, ändert sich nichts. Wer noch kein SEPA-Lastschriftmandat bei seinem zuständigen Finanzamt hinterlegt hat, kann dies einfach und unbürokratisch nachholen. Weitere Informationen finden Sie hier.

Grund für die Umstellung ist die Anpassung der Gebührenstruktur seitens der Sparkasse Mülheim an der Ruhr. Um unnötige Verwaltungskosten zu vermeiden, hat sich das Finanzamt Mülheim an der Ruhr dazu entschieden, künftig ausschließlich die kostenlosen Serviceleistungen der Bundesbank zu nutzen.