Fragen und Antworten zum Umzug des Finanzamts Düsseldorf-Mitte
Allgemeine Eckdaten und Informationen
Finanzamt Düsseldorf-Mitte
Moskauer Straße 19
40227 Düsseldorf
Telefon: 0211 1655-1655
Telefax: 0800/10092675133
In der Zeit vom 31. Oktober bis 19. November 2024
Ja, vom 31. Oktober bis 19. November 2024
Unter der Telefonnummer 0211 1655-1655 ist das Finanzamt Düsseldorf-Mitte zu den gewohnten telefonischen Servicezeiten erreichbar:
Mo.-Do.: | 08:00 Uhr - 18:00 Uhr |
Fr.: | 08:00 Uhr - 16:00 Uhr |
Am Mittwoch, den 20. November 2024
Nein, die bisherigen Steuernummern bleiben bestehen.
Für Sie ändert sich nur der Standort Ihres Finanzamts. Ansonsten sind Sie von keinen außerplanmäßigen Änderungen betroffen.
Ab dem 20. November 2024 finden Sie uns an folgender Adresse:
Finanzamt Düsseldorf-Mitte
Moskauer Straße 19
40227 Düsseldorf
Nein.
Der Zuständigkeitsbereich des Finanzamts umfasst weiterhin vom Stadtgebiet Düsseldorf die Stadtbezirke Eller, Flingern-Nord, Flingern-Süd, Gerresheim, Grafenberg, Hubbelrath, Lierenfeld, Ludenberg, Oberbilk und Stadtmitte.
Ja, es gelten weiterhin die gewohnten Servicezeiten.
Mo.-Do.: | 08:00 Uhr - 18:00 Uhr |
Fr.: | 08:00 Uhr - 16:00 Uhr |
Mo.-Mi.: | 08:00 Uhr - 13:00 Uhr |
Do.: | 08:00 Uhr - 17:00 Uhr |
Fr.: | 08:00 Uhr - 12:00 Uhr |
und nach Vereinbarung
Auswirkungen auf das Abgabeverfahren von Erklärungen und Anträgen
Bis einschließlich 14. November 2024 können die Briefkästen des alten Finanzamts genutzt werden.
Ab dem 15. November 2024 kann der Briefkasten am neuen Standort verwendet werden.
Elektronische Steuererklärungen (ELSTER) können jederzeit übermittelt werden.
Darüber hinaus können Anliegen auch jederzeit über das Kontaktformular elektronisch übermittelt werden.
Die kontinuierliche Bearbeitung der Steuererklärungen und weiteren Anträge ich sichergestellt.
Zahlungsverkehr und Erhebung
Die bisherige Bankverbindung des Finanzamts Düsseldorf-Mitte bei der
Bundesbank Düsseldorf
IBAN: DE25 3000 0000 0030 0015 05
BIC: MARKDEF1300
ist weiterhin gültig.
Bereits erteilte Einzugsermächtigungen für das Finanzamt bleiben bestehen.
Nein.
Zahlungsfristen, die in der Zeit der Schließungsphase des Finanzamts enden, bleiben bestehen. Zahlungen können auf die vorgenannte Bankverbindung vorgenommen werden.
Eine entsprechende Verbuchung durch das Finanzamt wird sichergestellt.
Insbesondere im Mahn- und Vollstreckungsverfahren kann es sein, dass in wenigen Fällen auch während der Schließungsphase Schriftstücke an die Bürgerinnen und Bürger versandt werden. Eine Kontaktaufnahme ist über die Telefonnummer 0211 1655-1655 möglich.