Finanzamt Essen-NordOst: Zentralstelle für Grunderwerbsteuerfälle in NRW
Im Finanzamt Essen-NordOst ist die neue Landeszentralstelle für gesellschaftsrechtliche Fälle der Grunderwerbsteuer eingerichtet worden.
Seit dem 1. Januar 2026 ist die Zentralstelle zuständig für alle Grunderwerbsteuerfälle mit gesellschaftsrechtlichem Bezug in Nordrhein-Westfalen. Laufende Vorgänge bzw. Verfahren verbleiben jedoch weiterhin in der Zuständigkeit der bisherigen Finanzämter.
Grunderwerbsteuerfälle mit gesellschaftsrechtlichem Bezug erfüllen die Tatbestände folgender Vorschriften des Grunderwerbsteuergesetzes (GrEStG) :
- § 1 Absatz 1 Nummer 3 GrEStG → steuerbare Umwandlungen und Anwachsungen
- § 1 Absatz 2 GrEStG → steuerbare Verwertungsbefugnisse, wie zum Beispiel Treuhandverträge
- § 1 Absatz 2a bis 3a GrEStG → steuerbare Anteilsübergänge (sogenannte Ergänzungstatbestände)
Das Finanzamt Essen-NordOst als neue Landeszentralstelle ist zuständig für Vorgänge, die ab dem 1. Januar 2026 angezeigt werden oder erstmalig der Finanzverwaltung bekannt werden.
Empfängerin von Anzeigen, soweit es sich um die oben aufgelisteten Rechtsgeschäfte handelt und die Zuständigkeit in Nordrhein-Westfalen liegt, ist daher nun die Landeszentralstelle für gesellschaftsrechtliche Grunderwerbsteuerfälle beim Finanzamt Essen-NordOst. Dies gilt auch für entsprechende Anträge und Anfragen.
- §§ 1, 17, 18, 19 Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG)
- § 5a Finanzamtszuständigkeitsverordnung Nordrhein-Westfalen (FA-ZVO NRW)