**Unsere elektronischen Kontaktmöglichkeiten**

| Sie haben bereits ein ELSTER-Konto? | Dann loggen Sie sich über [ELSTER](https://www.elster.de/eportal/login/softpse "Login - ELSTER-Portal") ein!  [ ![Es handelt sich um ein Button mit der Aufschritt &quot;Login&quot;.](/sites/default/files/2025-01/login.png)      ](https://www.elster.de/eportal/login/softpse)Unter Formulare &amp; Leistungen   Alle Formulare   Anträge und Nachrichten können Sie das passende Formular auswählen. |
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| Sie haben noch kein ELSTER-Konto? | Dann nutzen Sie unsere **Kontaktformulare** für  - [steuerliche Fragen](https://www.elster.de/eportal/wizard/seq/steuerlichenachricht-1/eingabe "ELSTER-Kontaktformular für steuerliche Anliegen") oder - [nicht-steuerliche Fragen](https://www.elster.de/eportal/wizard/seq/nichtsteuerlichenachricht-4/eingabe "ELSTER-Kontaktformular für nicht-steuerliche Anliegen") (z. B. technische Fragen zu ELSTER).  Die Kontaktformulare können Sie **ohne vorherige Registrierung** bei ELSTER verwenden. |



 

 

   Klickanleitung zum ELSTER-Kontaktformular      Entschuldigung: Der Browser unterstützt kein HTML5-Video in WebM mit VP8/VP9 oder MP4 mit H.264.  

Video

 © FM NRW 

 

## Erklärvideo Elektronischer Kontakt

01:52 Minuten

 

 

 

 

 

 

 



 

 

 

  

 

 

 

## Je nach Anliegen gibt es unterschiedliche Wege der elektronischen Kontaktaufnahme:

 

 

 

###### ## Steuerliche Fragen



 

##   **Sind Sie bereits bei ELSTER registriert?**

Dann **loggen** Sie sich bitte über [ELSTER](https://www.elster.de/eportal/login "ELSTER") **ein**.

Für Ihre Anliegen finden Sie in Ihrem Benutzerkonto diverse Formulare, die Sie online ausfüllen und Ihrem Finanzamt direkt elektronisch übermitteln können. Hierfür benötigen Sie **keine** Einwilligung zur E-Mailkommunikation.

Sollten Sie noch keinen Zugang haben, können Sie sich bei [ELSTER](https://www.elster.de/eportal/login "ELSTER") **registrieren**.

##   **Sie möchten sich nicht bei ELSTER registrieren?**

**Ohne Registrierung** können Sie eine steuerliche Frage auch über das [ELSTER-Kontaktformular](https://www.elster.de/eportal/wizard/seq/steuerlichenachricht-1/eingabe "ELSTER-Kontaktformular für steuerliche Fragen") stellen.

  
**Bitte beachten Sie:** Ihr Finanzamt kann Ihnen nur per E-Mail antworten, wenn Sie schriftlich eingewilligt haben. Bitte schicken Sie die ausgefüllte und unterschriebene [**Einwilligung** zur E-Mailkommunikation](/einwilligung-e-mailkommunikation "Einwilligung zur E-Mailkommunikation") im Anhang mit, falls Sie eine **Antwort per E-Mail** wünschen.

> **Sie haben noch keine Steuernummer erhalten, haben nur ein Aktenzeichen oder die Eingabe Ihrer Steuernummer ist nicht möglich?**
> 
> - Bei Anliegen zur **Grundsteuer** wählen Sie im [ELSTER-Kontaktformular](https://www.elster.de/eportal/wizard/seq/steuerlichenachricht-1/eingabe "ELSTER-Kontaktformular für steuerliche Fragen") im ersten Abschnitt unter „Steuernummer / Zuständiges Finanzamt / Aktenzeichen“ die Option „Aktenzeichen“ und tragen dort Ihr Aktenzeichen ein.
> - In **allen anderen Fällen** wie bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer wählen Sie im [ELSTER-Kontaktformular](https://www.elster.de/eportal/wizard/seq/steuerlichenachricht-1/eingabe "ELSTER-Kontaktformular für steuerliche Fragen") im ersten Abschnitt unter „Steuernummer / Zuständiges Finanzamt / Aktenzeichen“ die Option „Zuständiges Finanzamt“. Ihr Aktenzeichen oder Ihre Steuernummer können Sie dann - falls vorhanden - im Betreff der Nachricht angeben, damit Ihr Anliegen schnell zugeordnet und bearbeitet werden kann.

 

 



 

 

 

  

###### ## Nicht-steuerliche Fragen



 

##   **Nicht-steuerliche Fragen**

Für nicht-steuerliche Fragen, beispielsweise zu den Servicezeiten Ihres Finanzamts oder technischen Fragen zu ELSTER, steht Ihnen ein eigenes [ELSTER-Kontaktformular](https://www.elster.de/eportal/wizard/seq/nichtsteuerlichenachricht-4/eingabe "ELSTER-Kontaktformular für nicht-steuerliche Fragen") zur Verfügung.

Bitte schicken Sie die ausgefüllte und unterschriebene [**Einwilligung** zur E-Mailkommunikation](/einwilligung-e-mailkommunikation "Einwilligung zur E-Mailkommunikation") im Anhang mit, falls Sie eine **Antwort per E-Mail** wünschen.

 

 



 

 

 

  

###### ## Finanzämter für Groß- und Konzernbetriebsprüfung sowie das Landesamt zur Bekämpfung der Finanzkriminalität NRW



 

## **Finanzämter für Groß- und Konzernbetriebsprüfung sowie das Landesamt zur Bekämpfung der Finanzkriminalität NRW**

Bei Fragen an die Finanzämter für Groß- und Konzernbetriebsprüfung sowie das Landesamt zur Bekämpfung der Finanzkriminalität NRW können Sie Ihr Anliegen über das eigene Kontaktformular des entsprechenden Finanzamts schicken.

Dieses finden Sie in der Kontaktspalte der jeweiligen Finanzamtsseite.

Die Finanzamtsseiten finden Sie über den Menüpunkt "[Mein Finanzamt](/mein-finanzamt "Mein Finanzamt")".

Dort finden Sie eine Liste aller Finanzämter für

- [Groß- und Konzernbetriebsprüfung](/mein-finanzamt?search=Konzernbetriebspr%C3%BCfung&items_per_page=10 "Liste aller Finanzämter für Groß- und Konzernbetriebsprüfung")
- [Kontaktformular zum Landesamt zur Bekämpfung der Finanzkriminalität NRW](https://www.finanzamt.nrw.de/tax-offices/contact?tax_office_id=1060)

Bitte schicken Sie die ausgefüllte und unterschriebene [**Einwilligung** zur E-Mailkommunikation](/einwilligung-e-mailkommunikation "Einwilligung zur E-Mailkommunikation") im Anhang mit, falls Sie eine **Antwort per E-Mail** wünschen.

 

 



 

 

 

  

 

 

## Weitere Informationen

 

 

  [   ![Stimmungsbild zum Beitrag: Es wird ein Handy auf einem Notizbuch und ein Laptop abgebildet.](/sites/default/files/styles/teaser_image_16_9_640/public/2022-02/kontakt_mg1_business-g6e4a01bb5_1920.jpg.webp?h=76dc5dac&itok=myi3Drf4) 

 

 

 

  

###  Einwilligung zur E-Mailkommunikation 

 

 

 Da die Finanzverwaltung zur Wahrung des Steuergeheimnisses verpflichtet ist, dürfen Finanzämter Dokumente und Daten grundsätzlich nicht per E-Mail an Sie oder Ihre Bevollmächtigten übermitteln. Eine elektronische Kommunikation durch die Finanzämter ist daher grundsätzlich nur zulässig, sofern eine sichere Verschlüsselung der Daten möglich ist. Bei einer Kommunikation per E-Mail ist dies regelmäßig nicht der Fall. Die Finanzämter können dennoch per E-Mail mit Ihnen in Kontakt treten, wenn alle betroffenen Personen zuvor schriftlich eingewilligt haben.

 

 

 ](/einwilligung-e-mailkommunikation "Einwilligung zur E-Mailkommunikation") 

  [   ![Das Bild zeigt einen Laptopbildschirm auf dem die Elster-Internetseite angezeigt wird](/sites/default/files/styles/teaser_image_16_9_640/public/2024-03/elster_laptop.jpg.webp?h=45b8c37b&itok=TeEl1knd) 

 

 

 

###  Vorteile von ELSTER 

 

 

 Ihre Steuer kostenlos online über ELSTER machen. Ihre Vorteile: Kein Herunterladen oder Installieren, ohne Ausdrucke und Postversand sowie vieles mehr.

 

 

 ](/vorteile-von-elster "Vorteile von ELSTER")